Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB des Photographen-Handwerks

(Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 Seite 10.436)

Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten, falls anfallend (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.), sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise ohne Mehrwertsteuer aus (Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß §19 USstG).

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2 . Der Fotograf verwahrt die Dateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Dateien nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. 

Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

Datenschutz 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Nutzung und Verbreitung

1. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten

Widerrufsrecht, Folgen des Widerufs

  1. Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an Jerome Nauhauser Fotografie, Schümberg 16, 28857 Syke oder per E-mail an kontakt@jeromenauhauser.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der Fotograf alle Zahlungen, die er vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen. Der Kunde wird von dem Fotografen über die Rückzahlung telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

  2. Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde. Der Fotograf nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dem Kunden wird in keinem Fall wegen dieser Rückzahlung ein Entgelt berechnet.

  3. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Vertragsbedingungen

VERBINDLICHE BUCHUNG UND ZAHLUNG

Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigen beide Parteien den vereinbarten Termin und die Uhrzeit der fotografischen Begleitung als verbindlich.

Mit dem Vertrag verpflichtet ihr euch, die vereinbarte Gesamtsumme nach Erbringung der Dienstleistung zu begleichen. Die Zahlung kann entweder am Hochzeitstag in bar erfolgen oder nachträglich per Überweisung, sobald ihr die Rechnung erhalten habt. Bitte achtet in diesem Fall auf eine zeitnahe Begleichung des Betrags.

Eine Anzahlung ist in der Regel nicht erforderlich. Sollte in Ausnahmefällen doch eine Anzahlung vereinbart werden, wird diese gesondert im Vertrag festgehalten.

ÜBERGABE DER FINALEN BILDER

Die fertige Online-Galerie erhaltet ihr in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach eurer Hochzeit. Diese Zeit nutze ich, um alle Bilder sorgfältig zu sichten und zu bearbeiten – damit ihr eine Galerie in bestmöglicher Qualität bekommt.

Wichtig: Die Übergabe der Galerie erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung meiner Dienstleistung.

STORNIERUNG

Solltet ihr aus irgendeinem Grund vor dem Hochzeitstermin stornieren müssen, gelten folgende Bedingungen:

  • Bei einer Stornierung ab 90 Tage vor dem vereinbarten Termin fällt eine Stornogebühr in Höhe von 45 % des Auftragswerts an.

  • Bei einer Stornierung bis 180 Tage vor dem vereinbarten Termin beträgt die Stornogebühr 20 % des Auftragswerts.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.

Solltet ihr den Hochzeitstermin verschieben wollen, werde ich selbstverständlich mein Bestes tun, um der gewünschten Änderung nachzukommen. Sofern das neue Datum verfügbar ist, entfällt die Stornogebühr.

Ist der neue Termin nicht verfügbar, wird der ursprüngliche Vertrag gekündigt und es gelten die oben genannten Stornierungsbedingungen. Die jeweilige Stornogebühr wird dann entsprechend in Rechnung gestellt.

HOCHZEITSDETAILS

Ein detaillierter Zeitplan für den Hochzeitstag – einschließlich Datum, Uhrzeit und Ort – wird im Voraus schriftlich festgehalten, um sicherzustellen, dass die fotografische Begleitung reibungslos und nach Plan erfolgen kann.

Änderungen an diesem Zeitplan – durch euch oder durch mich – müssen schriftlich vereinbart und so früh wie möglich mitgeteilt werden.

EINSCHRÄNKUNGEN DURCH ÖRTLICHE VORGABEN

Der Fotograf kann durch Richtlinien oder Vorgaben des Zeremonienbeamten, der Traulocation oder der Feierlocation in seiner Arbeit eingeschränkt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Fotograf diese Vorgaben einhalten muss und dass sie außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Solche Einschränkungen können zum Beispiel beinhalten:

  • Begrenzte Bewegungsfreiheit während der Zeremonie (z. B. kein Betreten des Altarbereichs)

  • Verbot der Verwendung von Blitzlicht in der Kirche oder bei der Trauung

  • Eingeschränkte Sicht durch feste Sitzordnungen oder enge Räume

  • Zeitliche Begrenzung für das Fotografieren an bestimmten Orten

  • Vorgaben zum Verhalten während religiöser oder offizieller Programmpunkte

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Fotografen nicht für etwaige Auswirkungen solcher Einschränkungen auf die entstehenden Fotos haftbar zu machen.

HINWEIS ZUR REPORTAGEFOTOGRAFIE

Ich begleite eure Hochzeit im Reportage-Stil – das bedeutet: Ich halte euren Tag echt, lebendig und ungestellt fest, so wie er passiert. Mein Ziel ist es, die Atmosphäre und die Emotionen authentisch einzufangen und euch eine ehrliche Erinnerung an euren besonderen Tag zu schenken.

Trotz größter Sorgfalt kann es dabei vorkommen, dass einzelne kleine Momente unbeabsichtigt nicht fotografiert werden. Eine Hochzeit ist ein lebendiges Ereignis, bei dem vieles gleichzeitig geschieht – ich gebe natürlich mein Bestes, alle wichtigen Augenblicke für euch festzuhalten.

Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich keine Garantie dafür geben kann, dass jeder einzelne Moment bildlich dokumentiert wird.

BILDGESTALTUNG

Der Kunde verpflichtet sich, dem Fotografen bei der Bearbeitung und Retusche der Bilder kreative Freiheit zu lassen, wobei etwaige spezifische Anforderungen vom Kunden vor dem vereinbarten Hochzeitstermin schriftlich mitzuteilen sind. Durch die Unterzeichnung dieses Vertrages ist sich der Kunde über den Fotografiestil bewusst, den Jerome Nauhauser hervorbringt. Spezielle Wünsche betreffend dem Bearbeitungstil können mit dem Fotografen abgesprochen werden.

URHEBERRECHTE

Der Fotograf behält sich die Rechte an allen Bildern vor, die im Rahmen seines Fotodienstleistungsangebots erstellt werden. Sofern nicht anders schriftlich angegeben, wird dem Kunden für die produzierten Bilder eine All Media-Nutzungslizenz gewährt, was bedeutet, dass er die Bilder auf jede gewünschte Weise und so lange wie gewünscht verwenden kann und keine Einschränkungen hinsichtlich seiner persönlichen Nutzung vorsieht .

WERBENUTZUNG

Für den Fotografen ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Brautpaare von der

Qualität seiner Arbeit überzeugen zu können. Die Auftraggeber erklären hiermit, dass sie mit einer

Veröffentlichung der, bei der Hochzeit entstandenen, Aufnahmen durch den Fotografen in

digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen des Fotografen einverstanden sind.

RÜCKGABERECHT

Mein Ziel ist es, euch eine hochwertige und zufriedenstellende fotografische Begleitung zu bieten. Sollte es dennoch Anlass zur Unzufriedenheit geben, werde ich selbstverständlich mein Bestes tun, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Bitte kontaktiert mich in diesem Fall zeitnah und schriftlich – per E-Mail, WhatsApp oder Telefon – und beschreibt die konkreten Punkte, die euch beschäftigen.

Bitte beachtet:

Eine Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen gemäß dem geschlossenen Leistungsvertrag ist ausgeschlossen. Auch Buchungsvorschüsse sind unter keinen Umständen erstattungsfähig.

Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang müssen mir mindestens 30 Tage vor dem ersten Shootingtermin schriftlich mitgeteilt werden.

HAFTUNG

Der Fotograf haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Fotograf in gleichem Umfang.

Die Regelung aus Absatz 1 gilt für Schadensersatzansprüche neben der Leistung, statt der Leistung sowie für Ersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Haftung wegen Mängeln, Verzug oder Unmöglichkeit.

Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige höhere Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, befreien ihn für die Dauer der Auswirkungen von der Vertragserfüllungspflicht. In diesen Fällen besteht keine Haftung für Schadenersatz.

Der Fotograf wird die Auftraggeber unverzüglich über die Verhinderung informieren, bereits geleistete Anzahlungen sofort erstatten und sich um einen Ersatzfotografen bemühen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.