AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Jerome Nauhauser

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Fotografie-Aufträge, die zwischen Jerome Nauhauser, Stühren 18, 27211 Bassum (nachfolgend „Fotograf"), und seinen Auftraggebern geschlossen werden, insbesondere für die Hochzeitsfotografie. Sie werden durch ausdrücklichen Hinweis im jeweiligen Fotografievertrag sowie durch dessen Unterzeichnung Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Fotograf ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (u. a. digitale Bilddateien, Videos, Ausdrucke).

2. Vertragsschluss, Buchung und Zahlungsweise

Mit Unterzeichnung des Fotografievertrags bestätigen beide Parteien den vereinbarten Termin sowie die Uhrzeit der fotografischen Begleitung als verbindlich.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Gesamtsumme nach Erbringung der Dienstleistung zu begleichen. Die Zahlung kann entweder am Hochzeitstag in bar erfolgen oder nachträglich per Überweisung nach Erhalt der Rechnung; in letzterem Fall bittet der Fotograf um eine zeitnahe Begleichung.

Eine Anzahlung ist in der Regel nicht erforderlich. Wird in Ausnahmefällen dennoch eine Anzahlung vereinbart, wird dies gesondert im Vertrag festgehalten.

3. Vergütung, Fälligkeit, Verzug

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale berechnet. Anfallende Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten) trägt der Auftraggeber zusätzlich, soweit vereinbart. Der Fotograf ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und daher von der Umsatzsteuer befreit; Endpreise werden gegenüber Endverbrauchern ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gerät er mit einer fälligen Zahlung spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB); dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch eine nach Fälligkeit zugehende Mahnung bereits zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen zur Gestaltung der Lichtbilder erteilt, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen (siehe hierzu auch Ziffer 13). Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten; der Vergütungsanspruch des Fotografen für bereits begonnene Arbeiten bleibt hiervon unberührt.

4. Übergabe der finalen Bilder

Die fertige Online-Galerie mit den bearbeiteten Bildern wird dem Auftraggeber in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Hochzeitstermin zur Verfügung gestellt. Diese Zeit nutzt der Fotograf, um alle Bilder sorgfältig zu sichten und zu bearbeiten.

Die Übergabe der Galerie erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

Die Herausgabe von Datenträgern, unbearbeiteten Rohdateien (RAW) oder sonstigen Daten über die fertige Online-Galerie hinaus schuldet der Fotograf nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart; in diesem Fall ist die Herausgabe gesondert zu vergüten. Der Fotograf verwahrt die Bilddateien sorgfältig, ist jedoch berechtigt, aber nicht verpflichtet, aufbewahrte Dateien ein Jahr nach Beendigung des Auftrags zu löschen (siehe hierzu auch die gesonderte Datenschutzerklärung des Fotografen).

5. Urheber- und Nutzungsrechte

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu.

Für die im Rahmen des Auftrags entstandenen und in der Online-Galerie bereitgestellten Bilder räumt der Fotograf dem Auftraggeber ein einfaches, auf die private, nicht-kommerzielle Nutzung beschränktes Nutzungsrecht ein. Dieses Recht ist zeitlich und räumlich nicht beschränkt und umfasst insbesondere den Ausdruck, die Vervielfältigung zu privaten Zwecken sowie das Teilen der Bilder in eigenen Profilen sozialer Netzwerke und die Weitergabe an Familie und Freunde („All-Media-Nutzungslizenz für den privaten Gebrauch").

Eine gewerbliche Nutzung, eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte zu gewerblichen Zwecken sowie eine Bearbeitung oder Veränderung der Lichtbilder durch den Auftraggeber oder Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

Da dem Auftraggeber mit der vorstehenden All-Media-Nutzungslizenz bereits ein über § 60 UrhG hinausgehendes Nutzungsrecht eingeräumt wird, kommt § 60 UrhG in diesem Vertragsverhältnis keine eigenständige Bedeutung zu.

Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

6. Werbliche Nutzung der Aufnahmen

Der Fotograf veröffentlicht ausgewählte, im Rahmen der Hochzeit entstandene Aufnahmen in digitalen Medien (u. a. Website, Social-Media-Profile), um Interessenten von der Qualität seiner Arbeit zu überzeugen. Der Auftraggeber erklärt sich mit einer solchen Veröffentlichung der ihn betreffenden Aufnahmen zur Bewerbung der Leistungen des Fotografen einverstanden; diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Fotografen widerrufen werden.

Soweit auf den veröffentlichten Aufnahmen weitere Personen (z. B. Hochzeitsgäste) erkennbar sind, obliegt es dem Auftraggeber, diese über die geplante Veröffentlichung zu informieren. Betroffene Personen können der Veröffentlichung sie erkennbar zeigender Aufnahmen jederzeit gegenüber dem Fotografen widersprechen; der Fotograf wird die betreffenden Aufnahmen sodann unverzüglich von einer weiteren Veröffentlichung ausnehmen.

7. Stornierung und Terminverschiebung

Storniert der Auftraggeber den Auftrag vor dem vereinbarten Termin, gilt folgende Staffelung:

  • Stornierung bis 90 Tage vor dem vereinbarten Termin: Stornogebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Auftragswerts.

  • Stornierung weniger als 90 Tage vor dem vereinbarten Termin: Stornogebühr in Höhe von 45 % des vereinbarten Auftragswerts.

Die Stornierung muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen; maßgeblich ist der Zugang beim Fotografen.

Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Fotografen durch die Stornierung kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die vorstehende Pauschale; in diesem Fall ist nur der tatsächlich nachgewiesene, niedrigere Betrag zu zahlen. Dem Fotografen bleibt es unbenommen, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Wünscht der Auftraggeber, den Hochzeitstermin zu verschieben, wird der Fotograf sich nach Kräften bemühen, der gewünschten Änderung nachzukommen. Ist der neue Termin beim Fotografen verfügbar, entfällt die Stornogebühr. Ist der neue Termin nicht verfügbar, gilt der ursprüngliche Vertrag als storniert; es gelten die vorstehenden Stornierungsbedingungen, und die jeweilige Stornogebühr wird entsprechend in Rechnung gestellt.

Hinweis: Da es sich bei diesem Vertrag um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung handelt, für deren Erbringung ein spezifischer Termin vorgesehen ist, steht dem Auftraggeber kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

8. Ablauf am Hochzeitstag, Zeitplan und örtliche Einschränkungen

Ein detaillierter Zeitplan für den Hochzeitstag -- einschließlich Datum, Uhrzeit und Ort -- wird im Voraus in Textform festgehalten, um sicherzustellen, dass die fotografische Begleitung reibungslos und planmäßig erfolgen kann. Änderungen an diesem Zeitplan -- durch den Auftraggeber oder den Fotografen -- müssen in Textform vereinbart und so früh wie möglich mitgeteilt werden.

Der Fotograf kann durch Vorgaben des Zeremonienbeamten, der Trau- oder Feierlocation in seiner Arbeit eingeschränkt werden, zum Beispiel durch begrenzte Bewegungsfreiheit während der Zeremonie, ein Verbot von Blitzlicht, eingeschränkte Sicht durch Sitzordnung oder Räumlichkeiten, zeitliche Begrenzungen oder Verhaltensvorgaben bei religiösen oder offiziellen Programmpunkten. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Fotograf solche außerhalb seines Einflussbereichs liegenden Vorgaben einzuhalten hat, und wird den Fotografen nicht für hierdurch bedingte Auswirkungen auf die entstehenden Fotos haftbar machen.

9. Reportagefotografie -- Art der Leistungserbringung

Der Fotograf begleitet Hochzeiten im Reportage-Stil und hält den Tag echt, lebendig und ungestellt fest, so wie er sich ereignet, um Atmosphäre und Emotionen authentisch einzufangen. Trotz größter Sorgfalt kann es vorkommen, dass einzelne Momente eines derart dynamischen Ereignisses nicht fotografisch festgehalten werden; eine Garantie, dass jeder einzelne Moment bildlich dokumentiert wird, kann der Fotograf nicht übernehmen.

Der Auftraggeber überlässt dem Fotografen bei der Bearbeitung und Retusche der Bilder kreative Freiheit; etwaige spezifische Anforderungen sind dem Fotografen vor dem Hochzeitstermin in Textform mitzuteilen. Mit Unterzeichnung des Fotografievertrags bestätigt der Auftraggeber, sich mit dem Foto- und Bearbeitungsstil des Fotografen vertraut gemacht zu haben.

10. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar, höhere Gewalt

Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, erhöht sich bei vereinbartem Pauschalpreis das Honorar entsprechend. Bei vereinbartem Zeithonorar erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf zusätzlich Schadensersatz geltend machen.

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Fotografen ausdrücklich bestätigt wurden; für eine Fristüberschreitung haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen der Energie- oder Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige von ihm nicht zu vertretende außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt) befreien den Fotografen für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Vertragserfüllungspflicht; eine Haftung auf Schadensersatz besteht insoweit nicht. Der Fotograf wird den Auftraggeber unverzüglich über eine Verhinderung informieren, bereits geleistete Anzahlungen unverzüglich erstatten und sich um einen Ersatzfotografen bemühen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

11. Nebenpflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie -- bei Personenbildnissen Dritter -- die erforderliche Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

12. Datenschutz

Der Fotograf verarbeitet zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung, den eingesetzten Dienstleistern sowie den Rechten des Auftraggebers als betroffene Person ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Fotografen. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

13. Reklamationen und Rückgaberecht

Reklamationen bezüglich der künstlerisch-technischen Gestaltung der Lichtbilder sind ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen zur Gestaltung erteilt hat (siehe Ziffer 3).

Besteht dennoch begründeter Anlass zur Unzufriedenheit mit der erbrachten Leistung, wird der Fotograf sich nach Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber -- in Textform per E-Mail, WhatsApp oder Telefon unter Beschreibung der konkreten Punkte -- um eine einvernehmliche Lösung bemühen.

Eine Rückerstattung bereits vertragsgemäß erbrachter Leistungen ist ausgeschlossen; geleistete Anzahlungen sind vorbehaltlich Ziffer 7 (Stornierung) sowie zwingender gesetzlicher Ansprüche nicht erstattungsfähig.

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs sind dem Fotografen mindestens 30 Tage vor dem ersten Fototermin in Textform mitzuteilen.

14. Haftung

Der Fotograf haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, jeweils auch seiner Erfüllungsgehilfen.

Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet der Fotograf der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Datenträgern, Dateien oder sonstigen ihm überlassenen Gegenständen haftet der Fotograf, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für Schadensersatzansprüche neben und statt der Leistung sowie für Ersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Ansprüchen aus Mängeln, Verzug oder Unmöglichkeit. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

15. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Textformerfordernis.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.